EStG 1988: § 29 Z 4 und § 32 Z 2
VwGH 24. 9. 2008, 2006/15/0324, 0374
Wird einem Gemeinderat aufgrund eines Stadtratbeschlusses nach seiner aktiven Tätigkeit (und nach einer bestimmten Funktionsdauer) seitens der Stadtwerke eine Strompreisbegünstigung gewährt, fallen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile unter die sonstigen Einkünfte gem § 29 Z 4 (Funktionsgebühren) iVm § 32 Z 2 EStG (und nicht unter die sonstigen Einkünfte nach § 29 Z 1 EStG).