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Strompreisermäßigungen für ausgeschiedene Gemeinderäte, Funktionsgebühren

JudikaturÖStZ 2009/875ÖStZ 2009, 424 Heft 17 v. 1.9.2009

EStG 1988: § 29 Z 4 und § 32 Z 2

VwGH 24. 9. 2008, 2006/15/0324, 0374

Wird einem Gemeinderat aufgrund eines Stadtratbeschlusses nach seiner aktiven Tätigkeit (und nach einer bestimmten Funktionsdauer) seitens der Stadtwerke eine Strompreisbegünstigung gewährt, fallen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile unter die sonstigen Einkünfte gem § 29 Z 4 (Funktionsgebühren) iVm § 32 Z 2 EStG (und nicht unter die sonstigen Einkünfte nach § 29 Z 1 EStG).

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