Der VwGH hat lt Beiser in seinem Erk vom 28. 5. 2008, 2009/15/0100, eine wichtige Grundsatzfrage geklärt und so die Weichen für den Vorsteuerabzug für Gebäude neu gestellt. Die daraus erforderliche Rückkehr in die Rechtslage nach dem UStG 1972 sei eine dogmatisch kreative Lösung. Im Beitrag bespricht er die Folgen dieser Entscheidung.