Mit dem Abgabenverwaltungsreformgesetz wurden die als Rückzahlungssperren oder Bereicherungsverbote bekannten Bestimmungen der Landesabgabenordnungen in die Bundesabgabenordnung übernommen und gelten nunmehr auch für die Bundesabgaben, deren Abgabenanspruch nach dem 31. 12. 2000 entstanden ist. Im Artikel wird dargelegt, was sich aus dieser Neuerung auf Ebene der Bundesabgaben ergibt.