Das 30. Berliner Steuergespräch am 9. Februar 2009, über das im Artikel berichtet wird, schaffte ein Diskussionsforum zum Austausch zwischen Steuerwissenschaft und Steuerpraxis. Erörtert wurden die Besonderheiten der Besteuerung der öffentlichen Hand in steuersystematischer, steuerpraktischer und europarechtlicher Hinsicht.