Im Herbst werden die NoVA-Richtlinien im Hinblick auf die beschlossenen Gesetzesänderungen aktualisiert. Als Vorgriff zu dieser Aktualisierung wird für den Import von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet betreffend des Bonus-Malus-Systems gemäß § 6a NoVAG folgende Klarstellung (Änderungen sind kursiv dargestellt) bekanntgegeben:
6a.6. Übergangsregelungen für das Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG