Seit 31. Juli 2009 liegt die vom Finanzamt Wien 1/23 erstellte Liste jener Vereine und Einrichtungen iSd § 4a Z 3 lit a und lit b EStG vor, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen oder Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln. Spenden an diese Hilfsorganisationen können großteils rückwirkend mit Jahresbeginn steuerlich abgesetzt werden, an einige wenige erst später, weil ihr Antrag samt notwendigen Unterlagen nicht korrekt und termingerecht bis 15. Juni 2009 beim Finanzamt Wien 1/23 eingegangen ist. Unter www.bmf.gv.at , Rubrik "Tools", ist die Liste "Begünstigter Spendenempfänger" abrufbar.