Der VwGH hat sich mit der einkommensteuerlichen Behandlung von grenzüberschreitenden Zuwendungen aus einem dänischen Familienfonds (nach dem EU-Beitritt, aber vor dem Schenkungsmeldegesetz 2008) befasst und ist dem Standpunkt des Finanzamts, die Zuwendungen an die österreichische Begünstigte seien zum Regeltarif zu versteuern, nach einem Typenvergleich entgegengetreten.