Der VfGH hat das für Aufwendungen im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalerträgen mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 verfügte Abzugsverbot (§ 20 Abs 2, § 37 Abs 8, § 97 Abs 4 EStG idF BGBl I 2003/71) einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen und die "Bruttobesteuerung" dieser Kapitalerträge als unbedenklich beurteilt, obwohl sie nicht unter die Bestimmungen des Endbesteuerungsgesetzes fallen.