vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechnungserfordernisse für den Vorsteuerabzug, Angaben über den Leistungszeitpunkt

JudikaturÖStZ 2009/819ÖStZ 2009, 397 Heft 15 und 16 v. 3.8.2009

UStG 1994: § 11 Abs 1 Z 4 und § 12 Abs 1 Z 1

VwGH 22. 4. 2009, 2006/15/0315

Die nach § 11 Abs 1 UStG geforderten Rechnungsangaben müssen eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ermöglichen. Wäre die Angaben eines Leistungsdatums nach § 11 Abs 1 Z 4 UStG entsprechend der Auffassung der Stpfl bei identischem Leistungs- und Rechnungsdatum entbehrlich (nach ihrem Vorbringen entspreche das Rechnungsausstellungsdatum über einen Autokauf dem Zeitpunkt der Lieferung), bestünde für die Finanzverwaltung bei einer Rechnung ohne Leistungsdatum stets die Ungewissheit, ob das Leistungsdatum mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt oder ob es aus anderen Gründen fehlt. Eine leichte und einfache Erkennbarkeit des zutreffenden Voranmeldungszeitrau-

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte