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Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Juni 2009ÖStZ 2009/771ÖStZ 2009, 392 Heft 15 und 16 v. 3.8.2009

Ein vom Finanzamt durchgeführter Zeitreihenvergleich ist kein Anlass, die sachliche Richtigkeit der Buchführung zu beanstanden. Zu diesem Schluss kommt das Finanzgericht (FG) Köln in seinem Urteil vom 27. 1. 2009, 6 K 3954/07, das im Beitrag vorgestellt wird.

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