Mit den Entscheidungen G 128/08, G 129/08 ff, vom 26. 2. 2009, hat der VfGH erkannt, dass die Zuverdienstregeln beim Kinderbetreuungsgeldbezug zwar kompliziert, aber nicht verfassungswidrig sind. Der Betrag setzt sich mit den verfassungsrechtlichen Bedenken des OGH und den Erwägungen des VfGH auseinander.