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Muss auch bei Verlusten oder Wertminderungen, die bloß die stillen Reserven angreifen, nach § 82 Abs 5 GmbHG vorgegangen werden?

ArtikelrundschauNationale und internationale RechnungslegungDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: APRIL 2009 - Teil 2ÖStZ 2009/611ÖStZ 2009, 301 Heft 12 v. 15.6.2009

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