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AbgÄG 2009: Ein Abzugsverbot mehr, ein Stück Nettoprinzip weniger

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: APRIL 2009 - Teil 2ÖStZ 2009/589ÖStZ 2009, 299 Heft 12 v. 15.6.2009

Die "aus Anlass einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung anfallende Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Nebenkosten" sollen nach § 20 Abs 1 Z 6 EStG idF des Entwurfes zum AbgÄG 2009 nicht abzugsfähig sein. Nach Ansicht des Autors werde das objektive Nettoprinzip ohne sachliche Rechtfertigung ausgehöhlt.

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