Der aktuelle USt-Fall beurteilt folgenden Sachverhalt: Ein österr Kleinunternehmer lässt sich von einem Schweizer Anwalt mit Kanzlei in Bern beraten. Der Kleinunternehmer und der Anwalt haben keine (österr) UID, daher kann der Schweizer Anwalt auch keine UID auf der Rechnung über die Beratungsleistung anführen. Wie wird die Beratungsleistung besteuert?