vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kleinunternehmer und Reverse-Charge-System

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: April 2009 - Teil IÖStZ 2009/570ÖStZ 2009, 281 Heft 11 v. 2.6.2009

Der aktuelle USt-Fall beurteilt folgenden Sachverhalt: Ein österr Kleinunternehmer lässt sich von einem Schweizer Anwalt mit Kanzlei in Bern beraten. Der Kleinunternehmer und der Anwalt haben keine (österr) UID, daher kann der Schweizer Anwalt auch keine UID auf der Rechnung über die Beratungsleistung anführen. Wie wird die Beratungsleistung besteuert?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!