Nach hA kann lt Brugger die Fiktivsteueranrechnung bei endbesteuerten Kapitalerträgen nur im Wege der Veranlagung gemäß § 97 Abs 4 Satz 3 EStG erfolgen. Im Beitrag wird näher untersucht, ob dieses Ergebnis tatsächlich aus § 97 Abs 4 Satz 3 EStG abgeleitet werden kann.