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Vermögenszurechnung bei liechtensteinschen Stiftungen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2008/387ÖStZ 2008, 193 Heft 9 v. 2.5.2008

Im Zusammenhang mit „vermögensverwaltenden Stiftungen“ (bzw „Kapitalveranlagungsstiftungen“) in Liechtenstein ist die Frage aufgetreten, ob liechtensteinsche Stiftungen als „transparent“ oder als „intransparent“ einzustufen sind. Dabei geht es um die Frage der Zurechnung des gestifteten Vermögens (bei transparenten Stiftungen wird durch die Stiftung durchgegriffen und das Stiftungsvermögen wird weiterhin dem Stifter zugerechnet).

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