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Lohnsteuerhaftung, Bauarbeiter, Dienstverhältnis, Dienstgeberbeitragspflicht, Diskriminierungsverbot (EU)

JudikaturÖStZ 2008/378ÖStZ 2008, 182 Heft 8 v. 15.4.2008

EStG 1988: § 82 (§§ 25 Abs 1 und 47 Abs 2), FLAG: § 41

VwGH 19. 9. 2007, 2007/13/0071

Polnische Staatsbürger, die das freie Gewerbe „Verspachteln von vormontierten Gipskartonplatten“ angemeldet haben, sind als Dienstnehmer im Sinne des § 47 Abs 2 EStG (mit der Folge der Lohnsteuerhaftung des Dienstgebers nach § 82 EStG und der Dienstgeberbeitragspflicht nach § 41 Abs 1 FLAG) zu beurteilen, wenn persönliches Weisungsrecht und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des beauftragenden Bauunternehmens angenommen werden können (ua bildeten die mit Verspachtelungsarbeiten betrauten Personen im Hinblick auf das Fehlen eigener Bauhilfsarbeiter einen unverzichtbaren Bestandteil des von der Beschwerdeführerin betriebenen Bauunternehmens).

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