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Lohnsteuerhaftung, Pensionsversicherungsanstalt, Ruhebezüge (Spanien)

JudikaturÖStZ 2008/377ÖStZ 2008, 182 Heft 8 v. 15.4.2008

EStG 1988: § 82 (§§ 1, 25 Abs 1 und 47 Abs 1), DBA-Spanien: Art 20

VwGH 19. 9. 2007, 2007/13/0080

Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten bildet eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des dafür steuerrechtlich maßgeblichen Sammelbegriffes, der alle juristischen Personen öffentlichen Rechts umfasst.

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