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Umsatzgrenze und Basispauschalierung

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftssteuer, UmgründungssteuerrechtÖStZ 2008/358ÖStZ 2008, 179 Heft 8 v. 15.4.2008

(Prodinger, SWK 6/2008, S 292)

§ 17 EStG sieht ein Betriebsausgabenpauschale von 12 % (bzw 6 %) der Umsätze vor. Nach Abs 2 dürfen die Umsätze im vorangegangenen Jahr jedoch 220.000 € nicht überstiegen haben. Der Beitrag analysiert die Auswirkungen dieser Bestimmung auf das Pauschale und misst sie am Gleichheitsgrundsatz.

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