(Prodinger, SWK 6/2008, S 292)
§ 17 EStG sieht ein Betriebsausgabenpauschale von 12 % (bzw 6 %) der Umsätze vor. Nach Abs 2 dürfen die Umsätze im vorangegangenen Jahr jedoch 220.000 € nicht überstiegen haben. Der Beitrag analysiert die Auswirkungen dieser Bestimmung auf das Pauschale und misst sie am Gleichheitsgrundsatz.