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Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2008/338ÖStZ 2008, 167 Heft 8 v. 15.4.2008

Das BMF teilt weiters seine Rechtsansicht zu den Voraussetzungen für Berichtigungen von Fehlern, die der Abgabenbehörde bei Ausfertigung ihres Bescheides unterlaufen sind (Schreib- und Rechenfehler, ähnliche Versehen, „ADV-Fehler“), Gegenstand der Berichtigung, Antrag, Fristen, Ermessen, Abänderungsbefugnis, Verjährung und Zuständigkeit mit. Erlass des BMF 9. 1. 2008, BMF-010103/0062-VI/2007.

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