EStG 1988: § 108e Abs 4, BAO: § 86a (§ 85 Abs 2)
VwGH 15. 1. 2008, 2007/15/0119
Sind die Einreichung der Steuererklärungen und in diesem Rahmen der tatsächliche getätigte Hinweis auf die Investitionszuwachsprämie Funktionen, die dem Beschwerdeführer nach § 1 Abs 2 der zu § 86a BAO ergangenen FinanzOnline-Verordnung 2002, BGBl II 2002/46 idF BGBl II 2003/592, zur Verfügung gestanden sind, steht der Umstand, dass die Anbringen in automatisationsunterstützter Form eingebracht worden sind, deren Wirksamkeit nicht entgegen. Die Beantwortung der im elektronischen Formular gestellten Frage nach einer „Beilage zur …Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie“ mit dem Ausdruck „Ja“ verwirklichte somit den in § 108e Abs 4 Satz 1 EStG (in der Stammfassung) normierten Tatbestand der „Geltendmachung“ der Prämie „in einer Beilage…“ und reduzierte das Fehlen der in § 108e Abs 4 dritter Satz EStG geforderten Angaben auf einen der Behebung nach § 85 Abs 2 BAO zugänglichen Mangel des Anbringens.