(Straka, SWK 1/2008, S 1)
Entgegen der Auffassung von Verwaltungspraxis, Lehre und Rsp vertrat der UFS in der Entscheidung RV/2469-W/07 vom 22. 11. 2007 die Meinung, dass Aufwendungen für eine ortsübliche Bewirtung von Trauergästen als Teil der Begräbniskosten eine außergewöhnliche Belastung darstellen können. Die Autorin begründet die Entscheidung aus Sicht des UFS.