Der im August 2007 veröffentlichte Wartungserlass 2006/07 zu den UmgrStR 2002 bezieht sich auf den Stand des UmgrStG nach der Novelle durch das AbgÄG 2005. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Novellierung durch das AbgÄG 20051) betraf den Bereich der Einbringungen nach Art III UmgrStG. Zu diesen tiefgreifenden Neuregelungen enthält der Wartungserlass 2006/07 umfangreiche und für die Umgründungspraxis höchst bedeutsame Auslegungen des UmgrStG durch den BMF.