(Achatz, SWK 3/2008, S 86)
Die mit dem AbgabensicherungsG 2007 in § 12 Abs 1 Z 1 UStG eingeführte Regelung sichert - der EuGH-Rsp folgend - den Vorsteuerabzug für gutgläubige Mehrwertsteuerbetrugsopfer ab. Der Autor erörtert, ob der Gutglaubensschutz eine formal ordnungsmäßige Rechnung voraussetzt oder zB auch in jenen Fällen zum Tragen kommen kann, in denen eine unrichtige Rechnungsadresse vorliegt.