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§ 3 Abs 2 UStG als Hemmschuh der unentgeltlichen Unternehmensübertragung

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2008/235ÖStZ 2008, 104 Heft 5 v. 3.3.2008

(Beiser/Hörtnagl-Seidner, SWK 2/2008, S 61)

Nach hA sind unentgeltliche Unternehmensübertragungen als fiktive Lieferungen gem § 3 Abs 2 UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Aufgrund Art 19 Abs 1 der MWStSyst-RL (vormals Art 5 Abs 8 der 6. MWSt-RL) können die Mitgliedstaaten entgeltliche und unentgeltliche Übertragungen eines Gesamt- oder Teilvermögens hingegen so behandeln, als ob keine Lieferung vorliegt.

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