(Beiser/Hörtnagl-Seidner, SWK 2/2008, S 61)
Nach hA sind unentgeltliche Unternehmensübertragungen als fiktive Lieferungen gem § 3 Abs 2 UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Aufgrund Art 19 Abs 1 der MWStSyst-RL (vormals Art 5 Abs 8 der 6. MWSt-RL) können die Mitgliedstaaten entgeltliche und unentgeltliche Übertragungen eines Gesamt- oder Teilvermögens hingegen so behandeln, als ob keine Lieferung vorliegt.