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Keine Herabsetzung der Umsatzgrenze für die UVA-Einreichung im Jahr 2008

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2008/198ÖStZ 2008, 89 Heft 5 v. 3.3.2008

In ÖStZ 2007/1013, 498, wurde über einen Verordnungsentwurf berichtet, der die Änderung der Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen vorgesehen hat. Im Entwurf beabsichtigt war die Senkung der Umsatzgrenze für die UVA-Einreichung ab 2008 von 100.000 € auf 30.000 €. Wie das BMF im Jänner 2008 dazu mitgeteilt hat, wird es im Jahr 2008 zu keiner Änderung der Grenze für die UVA-Einreichung kommen. (KB)

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