Durch diesen 44 Seiten umfassenden Erlass des BMF, GZ BMF-010222/0218-VI/7/2007 vom 21. 11. 2007, erfolgte die letztjährige Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien. Dabei wurden vor allem die wesentlichen Aussagen des „Lohnsteuerprotokolls 2007“, Änderungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2007 sowie Änderungen bzw Klarstellungen durch Entscheidungen des VwGH und UFS in die LStR 2002 neu aufgenommen.