Zwei Richtlinien betreffend den Ort der Erbringung von Dienstleistungen bzw die MWSt-Erstattungen wurden durch den EU-Ministerrat am 12. 2. 2008 angenommen. Die Rechtstexte sind das Ergebnis der politischen Einigung vom 4. 12. 2007 über das sog Mehrwertsteuerpaket (siehe ÖStZ 2007/1183). Nunmehr wird die MWSt auf Dienstleistungen in dem Land abzuführen sein, in dem die Dienstleistung in Anspruch genommen wird (dh in dem der Verbrauch erfolgt).