EStG 1988: § 2 Abs 2, LVO 1993: § 1 Abs 3
VwGH 25. 6. 2008, 2006/15/0218
Für den Fall, dass eine mitunternehmerische Betätigung im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Einzelunternehmen eines Gesellschafters steht und aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird, findet für die Liebhabereibeurteilung § 1 Abs 3 LVO 1993, BGBl 1993/33, insoweit Anwendung, als derselbe Steuerpflichtige betroffen ist (im Beschwerdefall beteiligte sich ein als Einzelunternehmer eine Ordination mit traditionellen Heilmethoden führender Arzt an einer verlustbringenden KEG, die alternative Heilbehandlungsmethoden anbot).