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Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Teil IIÖStZ 2008/1067ÖStZ 2008, 537 Heft 22 v. 17.11.2008

Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Nach Ansicht des dt BFH (10. 4. 2008, VI R 38/06) führen kleinere Mängel jedoch nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.

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