In einer nach Ansicht des Autors qualitativ bemerkenswerten Entscheidung hat der UFS Salzburg (25. 6. 2008, RV/0044-S/08) zur Frage der Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten für Nebentätigkeiten einige interessante Aussagen getroffen.
In einer nach Ansicht des Autors qualitativ bemerkenswerten Entscheidung hat der UFS Salzburg (25. 6. 2008, RV/0044-S/08) zur Frage der Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten für Nebentätigkeiten einige interessante Aussagen getroffen.