Nach UFS 21. 4. 2008, RV/0028-S/08, üben Piloten von Verkehrsflugzeugen bzw Linienflugzeugen typischerweise eine erwerbswirtschaftliche Betätigung iSd § 1 Abs 1 LVO aus. Aufwendungen eines technischen Angestellten für die Erlangung einer solchen Lizenz sind deshalb im Regelfall als Umschulungskosten steuerlich abzugsfähig.