Am 1. 6. 2008 traten durch das URÄG 2008 Neuerungen im Bereich Corporate Governance in Kraft. Mit dem URÄG 2008 werden die Abschlussprüfungsrichtlinie und die Änderungsrichtlinie in österr Unternehmensrecht umgesetzt; es bringt strengere Auflagen für Abschlussprüfer, mehr Verantwortung für den Aufsichtsrat und führt zu mehr Transparenz für Aktionäre.