Der UFS und das überwiegende Schrifttum lassen einen Freibetrag für investierte Gewinne im Fall einer Pauschalierung von Betriebsausgaben nach § 17 Abs 1 bis 3 EStG 1988 ("Basispauschale") nicht zu. Der Beitrag analysiert diese Auffassung und kommt zum gegenteiligen Ergebnis, das sich aus Wortlaut, Systematik und Sinn des Gesetzes ergebe und dem Sachlichkeitsgebot entspreche.