Der Artikel untersucht die in Art 2 des Schenkungsmeldegesetzes 2008 getroffenen Anordnungen betreffend das ErbStG, die in Art 3 bewirkten Änderungen des GrEStG und das StiftEG. Nach Novacek bestehen gegen die dadurch bewirkten Diskriminierungen verfassungsrechtliche, bei grenzüberschreitenden Fällen auch gemeinschaftsrechtliche Bedenken.