Am 7. 11. 2006 hat das Bundesverfassungsgericht das dt Erbschaftsteuerrecht für mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2008 eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Reformentwurfs.