Das BMF hat am 6. 8. 2008 den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das UStG 1994 geändert wird, zur Begutachtung versandt. Mit den gegenständlichen Änderungen der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen werden gemeinschaftsrechtliche Vorgaben im innerstaatlichen Recht berücksichtigt.