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Die vermeintliche Entstrickungsbesteuerung gemäß § 5 Abs 1 Z 4 und 5 sowie § 36 Abs 3 UmgrStG

Steuerrecht aktuellWP/StB Dr. Christian HuberÖStZ 2008/978ÖStZ 2008, 503 Heft 21 v. 3.11.2008

Die § 5 Abs 1 Z 4 und 5 sowie § 36 Abs 3 UmgrStG benachteiligen innerstaatliche Umgründungen, wenn ausländische Anteilsinhaber beteiligt sind. Auf den ersten Blick scheint eine Rechtfertigung durch den Export stiller Reserven gegeben. Bei genauerem Hinsehen liegt steuerlich jedoch ein innerstaatlicher, systematisch begründeter Steuerverzicht vor. Ein solcher darf nach dem EuGH nicht deshalb versagt werden, weil nicht alle Besteuerungsebenen in Österreich steuerhängig sind.

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