Angesichts der vom BMF bundeseinheitlich und unrealistisch niedrig angesetzten Pauschalbeträge hat der VfGH jeweils § 2 der Sachbezugsverordnungen (Wohnraumbewertung) als gesetzwidrig aufgehoben.
Angesichts der vom BMF bundeseinheitlich und unrealistisch niedrig angesetzten Pauschalbeträge hat der VfGH jeweils § 2 der Sachbezugsverordnungen (Wohnraumbewertung) als gesetzwidrig aufgehoben.