Solange die im Beitrag dargestellten Fragen einer Gebührenpflicht für elektronisch versendete Verträge nicht durch den VwGH geklärt sind, besteht nach Ansicht des Autors eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Er bespricht, welche Möglichkeiten für die tägliche Praxis bestehen, diese Rechtsunsicherheiten durch Gestaltungsmöglichkeiten auszuschalten.