Die Untersuchung befasst sich mit den in Art 2 des Schenkungsmeldegesetzes 2008 getroffenen Anordnungen betreffend das ErbStG, mit den in Art 3 bewirkten Änderungen des GrEStG und dem StiftEG. Nach Ansicht des Autors bestehen gegen die dadurch bewirkten Diskriminierungen verfassungsrechtliche, bei grenzüberschreitenden Fällen auch gemeinschaftsrechtliche Bedenken.