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Der UFS hat sich in zwei Entscheidungen (RV/0540-L/04 vom 24. 8. 2007 und RV/0743-W/07 vom 18. 1. 2008) mit der Frage der Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs durch Privatstiftungen bei der Vermietung von Liegenschaften durch die Privatstiftung an den begünstigten Stifter befasst. Der Vorsteuerabzug wurde den Privatstiftungen mangels unternehmerischer Tätigkeit in keinem der Fälle zuerkannt. Die Autorinnen analysieren diese Entscheidungen und stellen die Folgen für die Praxis dar.