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Der Begriff der Schenkung und die Befreiungen im Sinn des § 121a BAO

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa LattnerÖStZ 2008/1005ÖStZ 2008, 510 Heft 21 v. 3.11.2008

Der Autor geht der Frage nach, welche Schenkungen an sich meldepflichtig sind. § 121a BAO verweist dabei auf § 3 ErbStG, sodass die zu dieser Bestimmung ergangene Judikatur und Literatur weiterhin ihre Anwendung finden. Daneben bestehen einige Befreiungen, welche teilweise aus § 15 Abs 1 ErbStG übernommen wurden. Dennoch bestünden einige Zweifelsfragen, für die Lösungsvorschläge angeboten werden.

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