Der Beitrag behandelt vornehmlich den Erlass zum "Inhalt des Verrechnungspreisordners" vom 8. 2. 2008 des rumänischen Wirtschafts- und Finanzministeriums, in dem erstmals ausdrückliche Vorschriften zur Dokumentation von Verrechnungspreisen festgehalten werden, um so die Fremdüblichkeit der Transaktionen zwischen verbundenen Personen prüfen zu können.