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Übertragung von Verlustvorträgen durch Vererbung und Schenkung?

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Teil IIÖStZ 2008/955ÖStZ 2008, 491 Heft 20 v. 15.10.2008

Durch BFH-Beschluss v. 17. 12. 2007, GrS 2/04, sind Verlustvorträge in Deutschland nicht mehr vererbbar. Der BFH ist damit von einer rund 45 Jahre akzeptierten Praxis abgewichen. Dies ist für die Autoren Anlass, um die steuerliche Behandlung des Verlustvortrags im Erb- und Schenkungsfall aus österreichischer Sicht zu beleuchten.

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