Die Autoren untersuchen, unter welchen Voraussetzungen ausländische Körperschaften, die Gruppenmitglieder iSd § 9 Abs 2 TS 2 KStG sind, als Körperschaft iSd § 9 Abs 4 TS 3 KStG eine (mittelbare) Beteiligung an einer (in- oder ausländischen) Tochterkörperschaft vermitteln können. Sie wenden sich dabei gegen die hM in der Lehre und gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.