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Betriebserwerb mit Verpachtung und anschließender Veräußerung von Firmenwert und Kundenstock

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Teil IIÖStZ 2008/951ÖStZ 2008, 490 Heft 20 v. 15.10.2008

Der Beitrag behandelt die Entscheidung des VwGH vom 25. 6. 2008, 2008/15/0088, wonach im Fall eines Betriebserwerbs mit anschließender Verpachtung für ein Jahr und danach folgender Veräußerung keine bloße Vermögensverwaltung vorliegt. Vielmehr sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegeben, der Veräußerungsgewinn ist zu versteuern.

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