Das Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs vom 18. 10. 2007, VI R 42/04, zur steuerlichen Absetzbarkeit von Strafverteidigungskosten erlangt auch für Österreich Bedeutung. Der Beitrag erörtert die wesentlichsten Aspekte.
Das Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs vom 18. 10. 2007, VI R 42/04, zur steuerlichen Absetzbarkeit von Strafverteidigungskosten erlangt auch für Österreich Bedeutung. Der Beitrag erörtert die wesentlichsten Aspekte.