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Organisationshandbuch der Finanzverwaltung

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2008/937ÖStZ 2008, 469 Heft 20 v. 15.10.2008

Im Abschnitt 8.6. Prüfungszeitraum wird der Satz über den Prüfungszeitraum bei GPLA-Prüfungen wie folgt ergänzt: "Die Entscheidung betreffend des Prüfungszeitraums bei GPLA-Prüfungen obliegt der prüfenden Organisation." Ansonsten handelt es sich um eine unveränderte Wiederverlautbarung des BMF-Erlasses vom 7. 7. 2008 aus ÖStZ 2008/697. Erlass des BMF 8. 10. 2008, BMF-280000/0087-IV/2/2008.

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